Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Angebote und Vertragsabschluss:

1.1 Die für unsere Kunden erstellten Angebote sind Service und werden somit nicht in Rechnung gestellt.

1.2 Bei Auftragserteilung bekommt der Kunde eine Auftragsbestätigung schriftlich zugesendet. Mit der Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung von 50% der Gesamtsumme fällig.

2.Datenspeicherung:

Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass seine Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnen und personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

3. Lieferung; Gefahrübergang und Verzug:

3.1 Mit der Bereitstellung der Ware beim Kunden geht die Gefahr auf den Kunden über.

3.2 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

3.3 Die Liefer- oder Einbaufrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen, bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen die der Dienstleister nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Dienstleisters eintreten. Beginn und Ende solcher Hindernisse, teilt der Dienstleister baldmöglichst mit. Der Kunde kann vom Dienstleister die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten, oder innerhalb angemessener Frist, die Leistung erbringen will. Erklärt sich der Dienstleister nicht unverzüglich, kann der Kunde zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten für den Kunden entsprechend, falls die vorgenannten Hindernisse bei ihm eintreten.

3.4 Der Dienstleister haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungshilfen. Für das Verschulden seiner Vorlieferanten hat er nicht einzutreten, da diese nicht seine Erfüllungshilfen sind. Der Dienstleister ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle ihm gegen seinen Vorlieferanten zustehenden Ansprüche an den Kunden abzutreten.

3.5 Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Käufer verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf die in der Auftragsbestätigung beschriebene Leistung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrag zurück tritt und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangt.

4. Zahlung:

4.1 Wie unter Punkt 1.2 beschrieben, wird mit Auftragsbestätigung eine Anzahlung i.H. von 50% fällig.

4.2 Nach Fertigstellung der Leistung ergeht die Abschlussrechnung. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.

4.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eventuell Vereinbarte Skonti, oder Nachlässe werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Leistungen in Verzug befindet.

4.4 Gerät der Kunde durch Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB) in Zahlungsverzug, ist der Dienstleister nach vorheriger Mahnung berechtigt, die Ware zurück zu nehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.

4.5 Eine Zahlungsverweigerung oder – rückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm in Folge grober Fahrlässigkeit, unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Dienstleister den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder er eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie – und Handelskammer des Kunden benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden.

4.6 Eine Aufrechnung ist nur mit vom Dienstleister anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

4.7 Nach neuem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, sind Sie als Rechnungsempfänger verpflichtet, eine Rechnung 2 Jahre aufzubewahren.

5. Eigenschaft des Holzes:

5.1 Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Kunde seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Vertragsabschluss und der Verwendung zu berücksichtigen.

5.2 Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar.

5.3 Gegebenenfalls hat der Kunde fachgerechten Rat einzuholen.

6. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

6.1 Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haftet der Dienstleister nur wie folgt: der Kunde hat die Ware und erbrachte Leistung in Augenschein zu nehmen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Dienstleister zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt §377 HGB unberührt. Im übrigen wird auf die Tegernseer Gebräuche verwiesen.

6.2 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Dienstleister berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Kunden die Art der Nacherfüllung (Ersatzteillieferung, Nachbesserung) festzulegen.

6.3 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479Abs. 1 (Rückgriffs Anspruch) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.

6.4 Für Schadensersatzansprüche gilt Abschnitt 7 (Allgemeine Haftungsbegrenzung)

7. Allgemeine Haftungsbegrenzung

7.1 Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit keine grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.

7.2 Diese Regelung gilt für den Kunden entsprechend.

8. Eigentumsvorbehalt:

8.1 Der Dienstleister behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Rechnung vor. Bei Waren, die der Kunde im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von ihm bezieht, behält sich der Dienstleister das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftigen Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Dienstleisters in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden eine wechselmäßige Haftung des Dienstleisters begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Dienstleister zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

9. Bauleistungen:

Bei allen Bauleistungen, einschließlich Montage, gilt die Verbindungsverordnung für Bauleistungen (VOP, Teile B und C) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird.

10. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:

10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen), sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Dienstleisters. Der Dienstleister ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.

10.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.